Ein Mädchen beim Familienklettern in der Kletterhalle des DAV. Im Hintergrund weitere Kletterer | © DAV / Jens Klatt

Jugendvollversammlung 2025

11.11.2025

Am 12. Dezember 2025

Tagesordnung

  • Jahresbericht
  • Neuwahlen
  • Wünsche und Anträge
  • Fotos aus 2025
  • Anschließend Weihnachtsfeier, für Speiß und Trank ist gesorgt

Eingeladen, teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Sektionsjugend ab dem 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (d. h. bis zum Alter von 26 Jahren einschließlich). Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind auch alle Jugendleiter/Jugendleiterinnen, alle gewählten JDAV-Funktionsträger, alle Leiter/Leiterinnen von Kinderund Jugendgruppen der Sektion (auch wenn sie das 27. Lebensjahr schon vollendet haben, d. h. älter als 26 Jahre sind).

Anträge an die Jugendvollversammlung müssen 14 Tage vorher schriftlich bei der 1. Jugendreferentin Marina Mosner eingereicht werden. Eine gesonderte Einladung zur Jugendvollversammlung ergeht nicht mehr.